Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Furth ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internetangebot der VG Furth (https://www.vg-furth.de) mit ihren Unterseiten.

Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Webseite, die aktuell in Planung ist, werden die Anforderungen umgesetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.11.2020 anhand einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@vg-furth.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie einholen unter info@vg-furth.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Verwaltungsgemeinschaft Furth
Am Rathaus 6
84095 Furth
Telefon: 08704/9119-0
E-Mail: info@vg-furth.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html