Ehrenamt Schöffe / Jugendschöffe
Dieses Jahr findet wieder die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen an den Gerichten für die Amtszeit 2024 bis 2028 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und in den Strafkammern des Landgerichtes und sind den Berufsrichtern gleichberechtigt. Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit die das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, können sich bei der Gemeinde für das „Schöffenamt der Jugendgerichtsbarkeit“ oder/und für das „Schöffenamt der Erwachsenengerichtsbarkeit“ (Bewerbungsschluss 15. April) bewerben. Aus diesen Vorschlagslisten wählt dann der Schöffenwahlausschuss des jeweils zuständigen Amtsgerichtes die neuen Schöffen.
Vordrucke der Bewerbungen erhalten Sie im Rathaus (Zi.Nr. 4) oder als Download.