Es dürfen „ausschließlich“ die Antragsformulare des Bayerischen Justizministeriums (wie in der VG Furth ausliegend) verwendet werden!
Andere (ähnliche) Formulare werden seitens der Bayerischen Regierung, des Landratsamtes und des Amtsgerichts NICHT akzeptiert.
Darunter fallen insbesondere die angebotenen Formulare Schöffenwahl2023 der Internetseite www.schoeffenwahl.de.
Bei Fragen zur Schöffenwahl erreichen Sie uns unter der Rufnummer 08704 / 9119 -40.