Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit möchten wir Sie über die bevorstehende (vorgezogene) Bundestagswahl 2025 informieren.
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Informationen zur Briefwahl und zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungen:
- Wahlbenachrichtigung: Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Mitte Januar 2025 postalisch an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt. Mit der Wahlbenachrichtigung haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.
- Beantragung der Briefwahlunterlagen
- Online-Antrag: Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigungskarte vorliegt, können Sie bis einschließlich 18. Februar 2025 die Briefwahlunterlagen online unter folgendem Link Online-Briefwahl beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen erst erfolgen kann, sobald die Stimmzettel vorliegen.
- Persönliche Antragstellung: Ab dem 11. Februar 2025 können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt (Rathaus, Zimmer-Nr. 4 / EG) beantragen. Bitte bringen Sie dazu unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
- Verkürzte Bearbeitungszeit der Briefwahlunterlagen Aufgrund der vorgezogenen Wahl werden die Stimmzettel erst frühestens am 7. Februar 2025 geliefert. Dies bedeutet, dass die Bearbeitung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst ab dem 11. Februar 2025 erfolgen kann. Wir bitten Sie daher um Verständnis für die verkürzte Bearbeitungszeit.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. Sollten Sie Fragen zur Wahl oder zur Beantragung der Briefwahlunterlagen haben, stehen wir Ihnen gerne unter 08704 / 9119 40 oder
per Mail unter wahlen@vg-furth.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerbüro der VG Furth