VG
Freitag, 13. Juli 2018

Trinkwasser bei öffentlichen Veranstaltungen

Seit 01.11.2016 wurde die Trinkwasserverordnung verschärft. Dies trifft insbesondere auch die Veranstalter von Volksfesten, Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Demnach haben die Veranstalter die Haftung für eine einwandfreie Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers. Aus gegebenem Anlass möchte der Wasserzweckverband der Pfettrach Gruppe darauf hinweisen, dass für solche Veranstaltungen der Zweckverband nur die erforderliche Entnahmestelle zur Verfügung stellt (Hydrant mit Rohrtrenner) und danach der Veranstalter die Haftung trägt. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anstatt der oftmals bei solchen Veranstaltungen verwendeten Gartenschläuche oder gar Feuerwehrschläuche nur noch zugelassene Trinkwasserschläuche verwendet werden dürfen.
Die entsprechenden Materialien können im gut sortierten Fachhandel bezogen werden. Wir dürfen hierzu keine Empfehlung abgeben.