Die Altstoffsammelstellen der VG-Gemeinden Furth, Obersüßbach und Weihmichl bleiben am Karsamstag, 08.04.2023 geschlossen.
Öffnungszeiten Rathaus
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
Do. auch 13.30 – 18.00 Uhr
Notrufnummern im Landskreis Landshut
Polizei | 110 |
Feuerwehr | 112 |
Rettungsdienst/ Notarzt | 112 |
Giftnotruf | 089/19 240 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Formulare und Downloads
01 Anmeldung bei der Meldebehörde
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (Wohnungsgeberbestätigung nicht vergessen!).
01 Anmeldung bei der Meldebehörde
02 Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung des Wohnungsgebers / Eigentümers über den Einzug in dessen Wohnung/Haus. Pflichtdokument für die Anmeldung bei der Meldebehörde.
02 Wohnungsgeberbestätigung der VG Furth
03 Einverständniserklärung zur Beantragung eines Dokuments (Elternzettel)
Falls nicht beide Sorgeberechtigen gleichzeitig bei der Beantragung eines Passes / Ausweises für ein minderjähriges anwesend sein können, muss dieses Formular von beiden vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.
03 Elternzettel
04 Antrag auf Erteilung einer Gestattung
Antrag für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Schank- und Speiseerlaubnis) für Feste, Partys oder ähnliches.
04 Antrag auf Erteilung einer Gestattung
05 Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter der Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.
05 Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
06 Vollmacht zur Abholung eines hoheitlichen Dokuments (Pass/Ausweis)
Wer sein beantragten Personalausweis (ab 16 Jahren) oder Reisepass (ab 18 Jahren) nicht selbst, beim Passamt abholen kann, muss eine Person schriftlich bevollmächtigen, um das Dokument abholen zu können. Die Person muss sich bei der Behörde identifizieren / ausweisen können.
06 Vollmacht zur Abholung eines hoheitlichen Dokuments (Pass/Ausweis)
07 Antrag auf gastweisen Schulbesuch (Gastschulantrag)
Schüler, die aus zwingenden Gründen auf eine andere Schule, als die Sprengelschule gehen müssen, benötigen einen Gastschulantrag, der von den öffentlichen Stellen (Sprengelschule, Gastschule, Gastschulgemeinde, Wohnsitzgemeinde) genehmigt werden muss.
07 Antrag auf gastweisen Schulbesuch (Gastschulantrag)
08 Antrag auf Einrichtung von Auskunfts- /Übermittlungssperren
Wer aus einer konkreten Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen eine Auskunftssperre einrichten lassen will, muss dies schriftlich bei der Meldebehörde beantragen.
08 Antrag auf Einrichtung von Auskunfts- /Übermittlungssperren
09 Informationen über die e-Funktion des neuen Bundespersonalausweises
Aktuelle Informationen über die Online-Funktion und weitere Themen des „neuen“ Personalausweises. Die Unterlagen werden von Zeit zu Zeit aktualisiert.
09 Informationen über die e-Funktion des neuen Bundespersonalausweises
Vollmacht zur Beantragung eines Führungszeugnisses
10 Antrag auf Erteilung eines erweit. Führungszeugnisses
Wer ein „erweitertes“ Führungszeugnis nach den Voraussetzungen des § 30 a Bundeszentralregistergesetz – BZRG – beantragen muss, muss dies vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen und der Meldebehörde bei der Beantragung vorzulegen.
10 Antrag auf Erteilung eines erweit. Führungszeugnisses
11 Antrag auf Erteilung eines erweit. Führungszeugnisses - Ehrenamtliche
Wer ein „erweitertes“ Führungszeugnis nach den Voraussetzungen des § 30 a Bundeszentralregistergesetz – BZRG – für eine „ehrenamtliche / unentgeltliche Tätigkeit“ beantragen muss, muss dies vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen und der Meldebehörde bei der Beantragung vorzulegen.
11 Antrag auf Erteilung eines erweit. Führungszeugnisses - Ehrenamtliche
12 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb & Abbrennen von Feuerwerk
Zu beachten
Sie müssen den Antrag mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Feuerwerk einreichen.
Voraussetzungen
- Das Feuerwerk darf nur auf Privatgrund (nicht auf öffentlichen Straßen) mit Einverständnis des Grundstückseigentümers stattfinden.
- Die Person, die die pyrotechnischen Gegenstände abbrennt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- In unmittelbarer Nähe dürfen sich keine Kirchen befinden.
- Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 verwendet werden.
- Das Feuerwerk muss aus einem besonderem Anlass stattfinden.
Benötigte Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit allen Anlagen
Kosten:
Die Erlaubnis ist mit Verwaltungskosten i.H.v. 15,- € verbunden.
Hinweis:
Ein Antrag auf Erlaubnis für Silvester 2021 muss aufgrund der Bearbeitungszeit und der Schließung der Verwaltung in der Weihnachstwoche bis spätestens 12.12.2021 (Zugang im Rathaus) gestellt werden.
13 Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug minderjähriges Kind
Aktuelle Termine
-
Freitag, 31. März 2023 Schützenverein "Hubertus", Sportheim
-
Freitag, 31. März 2023 Frauenbund Neuhausen,
-
Freitag, 31. März 2023 KLB Obersüßbach, Mehrzweckhalle Obersüßbach
-
Samstag, 01. April 2023 Spielmannszug und FF Weihmichl, Spielmannszugheim
-
Samstag, 01. April 2023 Turnhalle Maristen Gymnasium